Wittenberge. Auf der Stadtverordnetenversammlung am 6. März haben die Stadtverordneten einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wittenberge über die zugelassene Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen beschlossen. Die Verkaufsstellen der Stadt Wittenberge dürfen im 2019 wie folgt öffnen:
- am 07. April 2019 – Anlass: Frühlingserwachen
- am 06. Oktober 2019 – Anlass: Apfelmarkt
- am 10. November 2019 – Anlass: Wittenberger Lichtersonntag
- am 15. Dezember 2019 – Anlass: Wittenberger Weihnachtsmarkt
jeweils in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr.
Hintergrund:
Am 27. November 2006 wurde für das Land Brandenburg das Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten erlassen. Dieses Gesetz gestattet den Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr zu öffnen.
Foto: Der Apfelmarkt am 6. Oktober gehört zu den insgesamt vier Veranstaltungen 2019 mit verkaufsoffenem Sonntag.
Quelle: Stadt Wittenberge (inkl. Foto)
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